Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
Arbeitsschutz
Wir bieten Ihnen unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Beschäftigtenzahl insbesondere:
- Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, bundesweit
- Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (ohne Betriebsmedizin)
- Information über gesetzliche Vorschriften von EU, Bund, Ländern, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
- Unterstützung bei der Umsetzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in die Praxis
- Korrespondenzen und Verhandlungen mit Behörden und Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
- Erstellung und Pflege eines unternehmerspezifischen Rechtsquellenkatasters
- Gefährdungsbeurteilungen nach den gesetzlichen Vorgaben u. a. aus Arbeisschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz und Dokumentation
- Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen / Optimierung der vorhandenen Betriebsorganisation
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
- Unterstützung bei Konformitätserklärungen
- Prüfung der Realisierbarkeit technischer Vorhaben und der Darstellung der einzuhaltenden Rechtsnormen und Standards
- Schulung und Unterweisung